Was muss nachgerüstet werden?
- Dämmung der obersten Geschossdecke, wenn weder sie noch das Dach darüber gedämmt ist
- Dämmung zugänglicher Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen
Welche Frist gilt?
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern in der Regel zwei Jahre nach dem Eigentumsübergang. Für vermietete oder größere Gebäude gelten teils andere Regeln.
Und die alte Heizung?
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist die frühere Austauschpflicht für alte Heizkessel nach 30 Jahren entfallen. Ein Tausch kann sich trotzdem lohnen – vor allem, solange es den Klimageschwindigkeits-Bonus noch in voller Höhe gibt.
Kostenloses Beratungsgespräch
Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sollen nach Erhalt des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch führen, wenn es kostenlos angeboten wird. Ich biete es kostenlos an.



