Energieberatung Hüsener
Ratgeber · Hauskauf

Sanierungspflicht nach dem Hauskauf

Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, übernimmt einige Pflichten. Die gute Nachricht: Sie sind überschaubar – und lassen sich mit Förderung verbinden.

Stand: Oktober 2026 · von Noah Hüsener, Gebäudeenergieberater (HWK)

Sanierungspflicht nach dem Hauskauf

Was muss nachgerüstet werden?

  • Dämmung der obersten Geschossdecke, wenn weder sie noch das Dach darüber gedämmt ist
  • Dämmung zugänglicher Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen

Welche Frist gilt?

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern in der Regel zwei Jahre nach dem Eigentumsübergang. Für vermietete oder größere Gebäude gelten teils andere Regeln.

Und die alte Heizung?

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist die frühere Austauschpflicht für alte Heizkessel nach 30 Jahren entfallen. Ein Tausch kann sich trotzdem lohnen – vor allem, solange es den Klimageschwindigkeits-Bonus noch in voller Höhe gibt.

Kostenloses Beratungsgespräch

Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sollen nach Erhalt des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch führen, wenn es kostenlos angeboten wird. Ich biete es kostenlos an.

Erstgespräch

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Ein kurzes Telefonat reicht, um zu klären, welche Beratung und welche Förderung für Sie passt. Kostenlos und unverbindlich.

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