Die Nachrüstpflichten nach dem Kauf
- Oberste Geschossdecke: Ist weder die Decke zum unbeheizten Dachboden noch das Dach darüber gedämmt, muss nachgerüstet werden.
- Leitungen: Zugängliche, ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer selbst wohnt, gilt eine Frist ab dem Eigentumsübergang. Wer die Pflichten ignoriert, riskiert ein Bußgeld.
Warum der Kauf der beste Zeitpunkt ist
Vor dem Einzug lässt sich vieles einfacher umsetzen: Böden sind frei, Wände werden ohnehin gestrichen, Leitungen können neu verlegt werden. Mit einem Sanierungsfahrplan bündeln Sie die Maßnahmen und sichern sich höhere förderfähige Kosten.




