Energieberatung Hüsener
Leistung · Hauskauf

Haus gekauft? Das sollten Sie jetzt wissen.

Nach dem Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses gelten Nachrüstpflichten mit Frist. Gleichzeitig ist es der beste Zeitpunkt für einen Sanierungsfahrplan – bevor Sie einziehen und renovieren.

Familie vor ihrem neu gekauften Haus
Pflicht-Check

Was müssen Sie nachrüsten?

Beantworten Sie vier Fragen. Sie sehen sofort, was ansteht – und bis wann.

Wohnen Sie selbst im Haus (Ein- oder Zweifamilienhaus)?
Sind oberste Geschossdecke oder Dach gedämmt?
Sind die Heizungsrohre im Keller gedämmt?
Planen Sie größere Renovierungen?
Ihr Ergebnis

Vereinfachte Einschätzung nach GModG (Stand: Oktober 2026). Ausnahmen und Härtefälle prüfe ich im Einzelfall.

Die Nachrüstpflichten nach dem Kauf

  • Oberste Geschossdecke: Ist weder die Decke zum unbeheizten Dachboden noch das Dach darüber gedämmt, muss nachgerüstet werden.
  • Leitungen: Zugängliche, ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer selbst wohnt, gilt eine Frist ab dem Eigentumsübergang. Wer die Pflichten ignoriert, riskiert ein Bußgeld.

Warum der Kauf der beste Zeitpunkt ist

Vor dem Einzug lässt sich vieles einfacher umsetzen: Böden sind frei, Wände werden ohnehin gestrichen, Leitungen können neu verlegt werden. Mit einem Sanierungsfahrplan bündeln Sie die Maßnahmen und sichern sich höhere förderfähige Kosten.

FAQ

Häufige Fragen

Muss ich nach dem Hauskauf die Heizung austauschen?

Eine allgemeine Austauschpflicht für alte Heizkessel nach dem Kauf gibt es mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz nicht mehr. Nachrüsten müssen Sie aber die Dämmung der obersten Geschossdecke (falls das Dach darüber nicht gedämmt ist) und ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen.

Welche Frist gilt für die Nachrüstpflichten?

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern in der Regel zwei Jahre nach dem Eigentumsübergang. Ich prüfe mit Ihnen die genaue Frist für Ihren Fall.

Gibt es wirklich ein kostenloses Beratungsgespräch?

Ja. Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, soll nach Erhalt des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch mit einem Energieberater führen, sofern es kostenlos angeboten wird. Ich biete dieses Gespräch kostenlos an.

Kann ich Sie schon vor dem Kauf zur Besichtigung mitnehmen?

Gern. Eine Einschätzung vor dem Kauf zeigt, welche Kosten in den nächsten Jahren auf Sie zukommen – das ist auch für die Preisverhandlung hilfreich.

Erstgespräch

Lassen Sie uns über Ihr Haus sprechen.

Ein kurzes Telefonat reicht, um zu klären, welche Beratung und welche Förderung für Sie passt. Kostenlos und unverbindlich.

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