Energieberatung Hüsener
Fördermittel · BAFA & KfW

Förderung sichern statt Geld verschenken.

Die Förderlandschaft hat sich 2026 deutlich verändert. Ich kenne die aktuellen Regeln, stelle die Anträge in der richtigen Reihenfolge und erstelle alle Bestätigungen und Nachweise.

Energieberater bespricht Fördermöglichkeiten mit einem Ehepaar
Förderrechner

Wie viel Zuschuss ist drin?

Wählen Sie Ihre Maßnahme und schieben Sie die Kosten zurecht. Der Rechner kennt die Regeln seit dem 21. Juli 2026.

Was planen Sie?
Wer wohnt im Haus?
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ihr möglicher Zuschuss
0 €

Ihr Eigenanteil:

Unverbindliche Schätzung nach den Förderregeln von BAFA und KfW (Stand: Oktober 2026). Die verbindliche Höhe steht im Zuwendungsbescheid.

Förderung prüfen lassen

Die wichtigsten Programme im Überblick

ProgrammWas wird gefördert?Zuschuss
BAFA EnergieberatungSanierungsfahrplan / Energieberatung für Wohngebäude50 %, max. 650 € / 850 €
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA)Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Anlagentechnik15 % (+5 % iSFP)
BEG Heizungsoptimierung (BAFA)z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpen, Emissionsminderung15 % (+5 %), Emissionsminderung 50 %
KfW 458 HeizungsförderungWärmepumpe, Biomasse, Wärmenetzanschluss u. a.30 % bis 70 % (80 %)
KfW 261 EffizienzhausKomplettsanierung zum Effizienzhaus (Kredit mit Tilgungszuschuss)je nach Stufe
Steuerbonus § 35c EStGAlternative zur Förderung bei selbstgenutztem Wohneigentum20 % über 3 Jahre

Heizungsförderung der KfW (Programm 458)

  • Grundförderung: 30 %
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: 16 % für Selbstnutzer beim frühen Tausch einer funktionierenden fossilen Heizung – sinkt ab 01.02.2027 alle sechs Monate um 4 Punkte
  • Einkommens-Bonus: 40 / 30 / 10 % bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € Haushaltseinkommen
  • Höchstsatz: 70 %, für die niedrigste Einkommensstufe 80 %
  • Förderfähige Kosten: 28.000 € für die erste Wohneinheit (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €)

Für Wärmepumpen ist für Anfang 2027 eine weitere Änderung angekündigt (geringere Grundförderung, Bonus für in der EU gefertigte Geräte). Wer jetzt plant, sollte die Termine im Blick behalten.

Dämmung, Fenster & Anlagentechnik (BAFA)

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, an Lüftungsanlagen und für die Heizungsoptimierung gibt es 15 % Grundförderung. Mit Sanierungsfahrplan kommen 5 % Bonus dazu – bei Einfamilienhäusern auf den Teil der Kosten über 30.000 € – und die förderfähigen Kosten steigen von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit. Für viele Maßnahmen brauchen Sie die Bestätigung eines Energie-Effizienz-Experten.

Die richtige Reihenfolge

  1. Beratung bzw. Fahrplan
  2. Angebote einholen, Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung
  3. Bestätigung zum Antrag durch mich, dann Antrag bei BAFA oder KfW
  4. Zusage abwarten bzw. Vorhaben starten, wie es das Programm erlaubt
  5. Umsetzung, ggf. mit Baubegleitung
  6. Verwendungsnachweis und Auszahlung

Wer den Auftrag ohne Bedingung unterschreibt oder mit den Arbeiten beginnt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert die Förderung.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Klimageschwindigkeits-Bonus?

Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung früh gegen eine Heizung mit erneuerbaren Energien tauschen, bekommen derzeit 16 % zusätzlich. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Bonus schrittweise.

Wie funktioniert der Einkommens-Bonus?

Er richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Mit mindestens einem Kind unter 18 werden 10.000 € abgezogen. Insgesamt sind höchstens 70 % möglich, für die niedrigste Einkommensstufe 80 %.

Wird die Heizung immer gefördert?

Gefördert wird der Wechsel von fossilen Heizungen zu erneuerbaren Energien, etwa zur Wärmepumpe. Der Ersatz einer erneuerbaren Anlage ab Baujahr 2008 oder der Wechsel weg von der Fernwärme wird nicht gefördert.

Gibt es zusätzlich Steuervorteile?

Alternativ zur Förderung können selbstnutzende Eigentümer energetische Maßnahmen über drei Jahre mit 20 % der Kosten von der Steuer abziehen (§ 35c EStG). Beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme geht nicht – ich rechne mit Ihnen durch, was sich mehr lohnt.

Erstgespräch

Lassen Sie uns über Ihr Haus sprechen.

Ein kurzes Telefonat reicht, um zu klären, welche Beratung und welche Förderung für Sie passt. Kostenlos und unverbindlich.

05207 99176310151 20756936noah.huesener@gmx.de33758 Schloß Holte-Stukenbrock