Die wichtigsten Programme im Überblick
| Programm | Was wird gefördert? | Zuschuss |
|---|---|---|
| BAFA Energieberatung | Sanierungsfahrplan / Energieberatung für Wohngebäude | 50 %, max. 650 € / 850 € |
| BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) | Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Anlagentechnik | 15 % (+5 % iSFP) |
| BEG Heizungsoptimierung (BAFA) | z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpen, Emissionsminderung | 15 % (+5 %), Emissionsminderung 50 % |
| KfW 458 Heizungsförderung | Wärmepumpe, Biomasse, Wärmenetzanschluss u. a. | 30 % bis 70 % (80 %) |
| KfW 261 Effizienzhaus | Komplettsanierung zum Effizienzhaus (Kredit mit Tilgungszuschuss) | je nach Stufe |
| Steuerbonus § 35c EStG | Alternative zur Förderung bei selbstgenutztem Wohneigentum | 20 % über 3 Jahre |
Heizungsförderung der KfW (Programm 458)
- Grundförderung: 30 %
- Klimageschwindigkeits-Bonus: 16 % für Selbstnutzer beim frühen Tausch einer funktionierenden fossilen Heizung – sinkt ab 01.02.2027 alle sechs Monate um 4 Punkte
- Einkommens-Bonus: 40 / 30 / 10 % bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € Haushaltseinkommen
- Höchstsatz: 70 %, für die niedrigste Einkommensstufe 80 %
- Förderfähige Kosten: 28.000 € für die erste Wohneinheit (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €)
Für Wärmepumpen ist für Anfang 2027 eine weitere Änderung angekündigt (geringere Grundförderung, Bonus für in der EU gefertigte Geräte). Wer jetzt plant, sollte die Termine im Blick behalten.
Dämmung, Fenster & Anlagentechnik (BAFA)
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, an Lüftungsanlagen und für die Heizungsoptimierung gibt es 15 % Grundförderung. Mit Sanierungsfahrplan kommen 5 % Bonus dazu – bei Einfamilienhäusern auf den Teil der Kosten über 30.000 € – und die förderfähigen Kosten steigen von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit. Für viele Maßnahmen brauchen Sie die Bestätigung eines Energie-Effizienz-Experten.
Die richtige Reihenfolge
- Beratung bzw. Fahrplan
- Angebote einholen, Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung
- Bestätigung zum Antrag durch mich, dann Antrag bei BAFA oder KfW
- Zusage abwarten bzw. Vorhaben starten, wie es das Programm erlaubt
- Umsetzung, ggf. mit Baubegleitung
- Verwendungsnachweis und Auszahlung
Wer den Auftrag ohne Bedingung unterschreibt oder mit den Arbeiten beginnt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert die Förderung.




