Was gilt seit dem GModG?
Seit dem 29. Juli 2026 ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien laufen müssen, ist entfallen. Stattdessen gilt für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen eine „Bio-Treppe“: Ab 2029 müssen sie anteilig erneuerbare Brennstoffe wie Biomethan oder Bio-Öl nutzen – mit steigendem Anteil bis 2045.
Gas ist wieder erlaubt, wird aber nicht gefördert und über die Bio-Treppe teurer. Wer neu plant, sollte die Betriebskosten über 20 Jahre vergleichen – das rechne ich mit Ihnen durch.
Förderung für die neue Heizung
Gefördert wird der Wechsel zu erneuerbaren Energien über die KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung, dazu Boni für den frühen Tausch und für kleinere Einkommen – zusammen bis zu 70 %, in der niedrigsten Einkommensstufe 80 %. Förderfähig sind derzeit bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit. Rechnen Sie es im Förderrechner nach.
So plane ich Ihren Heizungstausch
- Bestandsaufnahme: Heizung, Heizflächen, Warmwasser, Schornstein, Verbrauch
- Heizlastberechnung: Raum für Raum nach DIN EN 12831
- Variantenvergleich: Wärmepumpe, Hybrid, Biomasse, Wärmenetz – mit Kosten über die Laufzeit
- Fördercheck und Antrag: richtige Reihenfolge, Vertrag mit Bedingung
- Hydraulischer Abgleich und Einstellung nach dem Einbau





